Rundbrief Nr. 03/15

Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern - Richtlinienänderung § 24 (Beschluss vom 4. Dezember 2014)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Ihnen mit dieser Mail ein Servicedokument des G-BA zur Änderung des § 24 in der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser zur Verfügung stellen.

Um die Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version vom 19. Juni 2014 besser zu erkennen, ist der Fließtext der QSKH-RL (Textkörper ohne Anlagen) im Änderungsmodus verfasst.

Den Beschluss, die Tragenden Gründe sowie die Veröffentlichung der Bekanntmachung des Beschlusses im Bundesanzeiger zur Richtlinienänderung finden Sie auf der Homepage des G-BA unter:
https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/38/#tab/beschluesse/details/2122/listContext/beschluesse.

Die Aktualisierte Richtlinie inkl. Anlagen können Sie unter dem nachfolgenden Link abrufen:
https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/38/

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle

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