Rundbrief Nr. 06/18

Sollstatistik 2018 für das Erfassungsjahr 2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Rundbrief möchten wir Sie darüber informieren, dass uns ein Fehler im Rundbrief Nr. 36/17 unterlaufen ist.

Der Abgabetermin für die Sollstatistik 2018 für das Erfassungsjahr 2017 bleibt auch in diesem Jahr der 28. Februar und nicht, wie angekündigt, der 15. Februar.

Der neue Abgabetermin gilt nach der gültigen Richtlinie für das Erfassungsjahr 2018 ab dem kommenden Jahr.

Wir bitten Sie, dieses Versehen zu entschuldigen!

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle

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