Rundbrief Nr. 10/12

Follow-up Verfahren in der externen Qualitätssicherung – verpflichtender Sonderexport der Daten 2011 im April/Mai 2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Verfahren der Qualitätssicherung gemäß der „QSKH-RL“ wird nun der nächste Schritt erforderlich. Im April/Mai 2012 sind alle Krankenhäuser, die an den folgenden Verfahren teilnehmen: 

  • Geburtshilfe (16/1)
  • Hüft-Endoprothesen-Erstimplantation (17/2)
  • Hüft-Endoprothesenwechsel und -komponentenwechsel (17/3)
  • Knie-Totalendoprothesen-Erstimplantation (17/5)
  • Knie-Endoprothesenwechsel und -komponentenwechsel (17/7)
  • Neonatologie (NEO)

verpflichtet, ihre Daten zur Erprobung des Datenflusses zu exportieren.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Merkblatt.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle

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