Rundbrief Nr. 13/20

Änderung der Qualitätssicherungsrichtlinien QSKH-RL_QFR-RL_plan-QI-RL - Update

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Grund mehrerer Rückfragen möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Aussetzung der Lieferfristen der QS-Bögen zum 15. Mai, 15. August und 15. November für das Erfassungsjahr 2020 nicht von der Dokumentationspflicht entbindet.

Die QS-Dokumentation hat weiterhin uneingeschränkt zu erfolgen, dies gilt auch für die Hamburger Landesprojekte.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle

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