Rundbrief Nr. 15/20

Änderung der Qualitätssicherungsrichtlinien QSKH-RL_QFR-RL_plan-QI-RL – Update 2

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir beziehen uns auf unseren Rundbrief Nr. 12 und möchten darauf hinweisen, dass in der planQI-RL der § 6 „Datenlieferung“ noch nicht außer Kraft gesetzt wurde und somit die Datenlieferung weiterhin quartalsweise erfolgen muss. Im G-BA-Beschluss vom 27. März 2020 wurden bisher nur die Lieferfristen der QSKH-RL und der DeQS-RL ausgesetzt.

Seitens der Landesgeschäftsstelle wurde beim G-BA angefragt, ob damit zu rechnen sei, dass in Analogie zur QSKR-RL und der DeQS-RL der § 6 ausgesetzt wird.

Wir informieren zeitnah, sobald wir eine Rückmeldung erhalten haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle

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