Rundbrief Nr. 16/20

PlanQI Infoschreiben IQTIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

das beigefügte Infoschreiben des IQTIGs fasst die vom G-BA am 27. März beschlossenen Ausnahmeregelungen zu den QS-Anforderungen und den Auswirkungen auf das planQI-Verfahren zusammen und soll insbesondere alle Leitungserbringer informieren. Sie finden es zu Ihrer Information beigefügt und auch auf der Website des IQTIG unter www.iqtig.org/qs-instrumente/planungsrelevante-qualitaetsindikatoren/.

Die Konsequenzen der Aussetzung der Quartalslieferpflicht nach der QSKH-RL für das planQI-Verfahren ist derzeit noch in Klärung. Sobald es neue Informationen zu dem Sachverhalt gibt, werden wir Sie zeitnah in Kenntnis setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle

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