Rundbrief Nr. 19/20

Änderung der Qualitätssicherungsrichtlinien QSKH-RL_QFR-RL_plan. QI-RL – Update 3

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir beziehen uns auf unseren Rundbrief Nr. 15 vom 7. April 2020.

Eine Anfrage beim G-BA bezüglich einer Aussetzung der Lieferfristen der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren hat ergeben, dass nur die konkret benannten Regelungen der plan. QI-RL für das Erfassungsjahr 2019 keine Anwendung finden. Die übrigen Regelungen der plan. QI-RL gelten somit unverändert. Dies gilt insbesondere für die Regelungen zur Datenübermittlung in § 6 plan. QI-RL. Danach ist gemäß § 6 Abs. 1 und 2 plan. QI-RL auch die Datenlieferung unverändert zu den dort geregelten Fristen von den Krankenhäusern vorzunehmen.

Eine Aussage darüber, inwieweit hierzu auch noch Ausnahmeregelungen geplant sind, kann zurzeit seitens des G-BAs nicht gemacht werden.

Um statistische Auffälligkeiten zu vermeiden, bitten wir dringend um die Einhaltung der Lieferfristen!

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle

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