Rundbrief Nr. 25/14

Information zur Anwendung neuer Leitlinien bei Schrittmacher-Implantation

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Mitte 2013 liegt eine neue europäische Leitlinie zur Herzschrittmacher- und kardialen Resynchronisationstherapie vor. Eine adäquate Abbildung dieser Leitlinie in der Qualitätssicherung der Herzschrittmacher-Implantation (Leistungsbereich 09/1) erfordert Anpassungen der Spezifikation. Leider benötigt das AQUA-Institut zurzeit einen zeitlichen Vorlauf von ca. 2 Jahren bis zur Umsetzung der erforderlichen Spezifikationsänderungen. Damit ist eine Berücksichtigung der neuen Leitlinie in der Qualitätssicherung erst mit dem Erfassungsjahr 2015 möglich.

Um in dieser Situation evtl. Unsicherheiten in den Krankenhäusern hinsichtlich der Anwendung bisheriger bzw. neuer Leitlinien zu begegnen, bat uns das AQUA-Institut, das beiliegende Informationsblatt an die Krankenhäuser weiterzuleiten.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle

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