Rundbrief Nr. 27/14

Qualitätsbericht der Krankenhäuser: Nachlieferverfahren neu geregelt

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum jährlichen Qualitätsbericht der Krankenhäuser hat der Gemeinsame Bundesausschuss
(G-BA) am Donnerstag in Berlin die Möglichkeiten zur Nachlieferung oder dem Ersatz von Berichtsteilen neu geregelt. Die neuen Vorgaben unterscheiden zwischen einem kurzfristigen und einem nachgelagerten Nachlieferverfahren und gelten ab dem Berichtsjahr 2013.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Pressemitteilung des G-BAs.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle

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